WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR NEUEN PSYCHOTHERAPIERICHTLINIE
Seit dem 1.4.2017 gilt in ganz Deutschland eine neue Psychotherapierichtlinie, die das Angebot von uns Psychotherapeuten für alle Kassenpatienten verändert. Direkte
Konsequenz daraus ist, dass Sie als Kassenpatient demnächst vor
Aufnahme einer Psychotherapie (mindestens) eine Sprechstunde besuchen
müssen. Während dieser Sprechstunde wird gemeinsam überlegt, ob eine
psychotherapeutische Behandlung indiziert (d.h. bei Ihnen
erfolgsversprechend) ist. Nach dieser Sprechstunde können Sie bei einem
Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin Ihrer Wahl mit
Probesitzungen und einer Therapie beginnen, sobald ein Therapieplatz
frei wird. Termine für eine Sprechstunde in unserer Praxis können Sie unter der Rufnummer 0361/26289313 während der auf der Startseite dieser Internetseiten genannten Zeiten vereinbaren.
ALLGMEINE INFORMATIONEN ZU PSYCHOTHERAPEUTISCHEN BEHANDLUNGEN Im
Folgenden wollen wir Ihnen einige Fragen beantworten, die zu Beginn und
im Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung in unserer Praxis
auftreten und zu Unsicherheit führen können: Was ist Psychotherapie? Psychotherapie ist die Heilbehandlung von psychischen oder psychisch mitbedingten körperlichen Krankheiten. Sie beruht auf psychotherapeutischen Verfahren, die wissenschaftlich fundiert sind. Das Ziel besteht darin, diejenigen Anteile am eigenen Tun und Erleben (Gefühle, Gedanken, Einstellungen oder Verhalten), die mit psychischem Leiden verbunden sind, zu verstehen und dann zu verändern. Das Verstehen und die Veränderungen können nur in einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Ihnen und dem Therapeuten erreicht werden, in der beide gemeinsam eine Lösung der zu behandelnden Probleme entwickeln.
Was ist tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie? und Was ist Verhaltenstherapie? Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie legt den Schwerpunkt der Behandlung zunächst auf das Verstehen der Probleme. Es wird angenommen, dass hinter den Problemen, die ein Patient zur Behandlung einbringt, Konflikte im bisherigen Leben des Patienten stehen, die nicht gelöst wurden. So können ungelöste Konflikte in der Kindheit, in der Jugend oder auch im Erwachsenenalter später zu Symptomen und zu Leiden führen, ohne dass dies dem Patienten selbst bewusst ist. Durch ein Aufarbeiten und Aktualisieren der Konflikte im Rahmen der Therapiegespräche wird dem Patienten dabei geholfen, diese Konflikte besser zu verstehen und an einer Lösung zu arbeiten, so dass sich die hierdurch ausgelösten Symptome verringern können (Veränderung). Verhaltenstherapie dagegen legt den Schwerpunkt der Behandlung recht bald auf das Verändern der mit den Problemen einhergehenden Anteile im Verhalten, in den Gedanken und in Gefühlen. Es wird zu Beginn ein bewährtes, an der Diagnose orientiertes Störungsmodell für die Probleme des Patienten erarbeitet, auf dessen Grundlage die Ziele des Patienten im Hinblick auf die Reduktion der Symptome diskutiert werden. Danach werden mögliche Veränderungsschritte diskutiert und für den Alltag geplant. Zum Teil begleitet der Therapeut oder die Therapeutin die ersten Veränderungsschritte in Problemsituationen. Die Erfahrungen, die der Patient bei der Veränderung macht, werden sukzessive in ein individuelles Störungsmodell eingebaut, so dass der Patient aufgrund seiner Erfahrungen am Ende der Behandlung auch ein höheres Verständnis für seine Probleme erlangt.
Welcher zeitliche Rahmen besteht für eine psychotherapeutische Behandlung? Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Häufigkeit der Sitzungen wird der individuellen Problemlage angepasst. Psychotherapie ist in der Regel ein längerfristiger Prozess. Deshalb ist es wichtig, den jeweils passenden Therapeuten zu finden. Um dies festzustellen, werden nach einer ersten Sprechstunde zunächst einige so genannte probatorische Sitzungen (maximal 4 Probesitzungen) durchgeführt. Während dieser Zeit wird von Ihnen und der Therapeutin / dem Therapeuten entschieden ob eine genehmigungspflichtige Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt wird. Der erste Antrag beinhaltet in der Regel 12 Sitzungen, die um weitere 12 Sitzungen erweitert werden können (Kurzzeittherapie KZT). Eine Verlängerung über diese 24 Sitzungen hinaus (Umwandlung in eine Langzeittherapie LZT) ist auf Antrag bei der Krankenkasse (mit ausreichender Begründung der/s Psychotherapeutin/en in Form eines Berichtes an den Gutachter) möglich.
Wie werden Termine vereinbart und wie können Termine wieder abgesagt werden? Die Termine werden individuell mit Ihnen vereinbart. Zur Vereinbarung eines ersten Termins rufen Sie bitte telefonisch während der Telefonsprechzeit der Praxisgemeinschaft an. Weitere Probesitzungen werden zunächst telefonisch vereinbart, sobald ein freier Therapieplatz vorhanden ist. Danach werden weitere Termine in den vorhergehenden Sitzungen vereinbart. Momentan gibt es zu viele Anfragen von Patienten, so dass eine Wartezeit zwischen 4 und 8 Monaten bis zur Aufnahme einer regelmäßigen Psychotherapie eingerechnet werden muss. Vereinbarte Termine sollten Sie in der Regel einhalten. Sollte es in dringenden Fällen nötig sein, dass Sie einen vereinbarten Termin absagen wollen, so teilen Sie dies ihrem Therapeuten bitte frühestmöglich mit. Bei Absagen später als zwei Werktage vor dem Termin wird in der Regel ein Ausfallhonorar erhoben.
Entstehen für den Patienten Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung? Gesetzlich versicherte Patienten: Die Kosten für die Sprechstunde(n) und vier probatorische Sitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch die Therapiesitzungen werden übernommen, sofern der gemeinsame Antrag von Versichertem und Therapeuten über eine genehmigungspflichtige Psychotherapie von Ihrer Kasse bewilligt wurde. Privat versicherte Patienten: Schauen Sie bitte in Ihren privaten Krankenversicherungsvertrag, inwiefern eine Psychotherapie vom Versicherer übernommen wird. Da dies ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer ist, gibt es sehr unterschiedliche Vereinbarungen. Sollten therapeutische Sitzungen nur mit Antrag übernommen werden, so kontaktieren Sie den Versicherer, um Antragsunterlagen anzufordern. Eine Teilfinanzierung durch die Beihilfe erfordert grundsätzlich, dass Sie die Formulare von der Beihilfestelle anfordern.